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Vereinsgeschichte

Am 5.1.1975 gründeten einige Alfelder Modellflieger den "Modellflugclub Menteberg". Menteberg deshalb, weil der Modellflugplatz in der Nähe von Alfeld, auf dem Menteberg gelegen war. Der Flugplatz war natürlich nicht genehmigt und auch weniger als 1,5 km von der Ortschaft entfernt und so kam es wie es kommen musste: der Flugbetrieb wurde im August 1976 behördlich untersagt. Also musste dringend ein neues Fluggelände her. In unserer dichtbesiedelten Gegend nicht ganz einfach ein entsprechendes Gelände zu finden. Nach einiger Suche wurde dennoch in der Nähe von Adenstedt eine Wiese gefunden, die weit genug von jeder Ortschaft entfernt war. Zwar nicht optimal, da direkt an einem Waldrand und leider auch in einem Landschaftsschutzgebiet, was später dann noch zu viel größeren Problemen führen sollte. Aber erstmal egal, Hauptsache: Fliegen!! Also: Wiese gepachtet und los ging's.
Los ging's auch mit dem Behördenärger. Zunächst nur mit einem Hinweis der Kreisverwaltung sich doch einen anderen Platz zu suchen, da Landschaftsschutzgebiet (wo nur ??? s.o.). Auch gab es Post von der Luftfahrtbehörde, die über den Flugbetrieb informiert werden wollte. Der Landkreis lehnte im Mai 1977 unseren Antrag zur Genehmigung des Flugplatzgeländes ab. Gegen diese Entscheidung legte der Vereinsvorstand beim Regierungspräsidenten sofort Widerspruch ein.
Da der Menteberg als Fluggelände nicht mehr zur Verfügung stand, hatte sich der Verein mittlerweile in "Modellflugclub Alfeld" umbenannt.

Schließlich erteilte die Luftfahrtbehörde im Juni 1977 eine auf ein Jahr befristete Start- und Landeerlaubnis. Na also, geht doch....?
(Jetzt hatten wir die Erlaubnis auf einem nicht genehmigten Flugplatz zu fliegen! Wer war hier eigentlich zuständig? Landkreis oder Luftfahrtbehörde???)
Um den Auflagen der Luftfahrtbehörde nach zu kommen, traten alle Vereinsmitglieder am 1.7.1977 dem DMFV bei, um im Fall der Fälle Versicherungsschutz zu haben.
Prima!!! Fliegen, Fliegen, Fliegen,....

Doch schon im August 1978 ging der Ärger erst richtig los. Obwohl der Flugplatz 1,5 km von jeder Ortschaft entfernt war und auch nur Modelle mit weniger als 5 kg Gewicht geflogen werden sollten, war die Luftfahrtbehörde der Ansicht, dass der Flugbetrieb genehmigt werden müsste. Dazu musste auch ein Gutachten eines Modellflugsachverständigen vorgelegt werden. Da der Verein ja im DMFV organisiert war, sollte dieser "Service" des Dachverbandes in Anspruch genommen werden.
Nach über einem Jahr, im Dezember 1978, kam von der Bezirksregierung die Entscheidung über unseren Widerspruch, siehe oben. Die Genehmigung des Flugplatzes wurde abgelehnt. Begründung: der Platz liegt im Landschaftsschutzgebiet.
Gegen diese Entscheidung wurde wiederum Einspruch in Form einer Klage gegen den Landkreis erhoben. Der DMFV hatte mittlerweile ein Gutachten erstellt, dass im April 1979 der Luftfahrtbehörde und unserem Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt wurde.

Im Juni 1979 wurde der Verein auch in das Vereinsregister des Amtsgerichts Alfeld (Leine) unter der Nummer 447 eingetragen. Seit dem nennen wir uns "MFC Alfeld e.V."

Im Juni 1982 wurde nach endlosem Schriftverkehr, ornithologischen Gutachten, Ortsbegehung, usw. unsere Klage gegen den Landkreis vor dem Verwaltungsgericht abgewiesen.
Doch so leicht gaben wir nicht auf. Es wurde Berufung gegen das Urteil eingereicht.
Im Mai 1983 wurde dann vom Landkreis der bis dahin halblegale Flugbetrieb untersagt. Also Schluss mit Fliegen! Auch gegen diesen Bescheid des Landkreises wurde Widerspruch eingelegt, da das Berufungsverfahren noch lief und damit das Urteil des VG noch nicht rechtskräftig war.
Doch auch dieser Widerspruch wurde im August 1983 abgelehnt.
Was folgte war eine Anfechtungsklage gegen die Ablehnung des Widerspruchs (blickt da noch einer durch?). Die Sache mit diesem Flugplatz war doch ziemlich vertrackt und schien äußerst aussichtslos. In dieser Situation kam doch noch ein Lichtblick. Unser Nachbarverein, der "Modellflugclub Sieben-Berge e.V." aus Gronau hatte ein neues Fluggelände erhalten und wollte ihren alten Flugplatz aufgeben. So hatten wir zumindest noch Gelegenheit bis auf weiteres auf diesem Platz zu fliegen.
Im August 1983 wurde auch die Anfechtungsklage vom Verwaltungsgericht abgelehnt und der Flugbetrieb untersagt.
Im Juli 1984 dann eine erneute Ortsbesichtigung vom Oberverwaltungsgericht. Schließlich wurde vom Oberverwaltungsgericht ein Vergleich vorgeschlagen, den Flugplatz um 200m (!) zu verlegen und dann zu genehmigen. Nach 7jährigen Rechtsstreit (!!!) stimmte der Verein diesem Vergleich zu. Vom Landkreis wurden dann jedoch wieder neue Auflagen gemacht, in dem in der Hauptbrutzeit der Vögel vom 15.4. bis 30.6.

nicht geflogen werden dürfe. Das bedeutete, dass der Flugplatz nur eine halbe Saison genutzt werden könnte. Mit dieser Auflage konnte sich der Verein natürlich nicht einverstanden erklären.....

Anfang 1985 wurde der alte Flugplatz der Gronauer Modellflieger übernommen und auch für diesen Flugplatz eine neue Aufstiegserlaubnis beantragt. Um den Rechtsstreit mit dem Landkreis nicht noch weiter fortzuführen, wurde dann doch (zähneknirschend) dem Vergleich des Oberverwaltungsgerichts und den Auflagen des Landkreises zugestimmt. Der Verein war müde sich weiter mit den Instanzen herumzuschlagen. Außerdem bestand ja auch die Aussicht auf den Flugplatz in Gronau.
Damit war ende 1985 der Rechtsstreit endlich beigelegt. Herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal an den DMFV und dessen Rechtsanwälten. Da der Adenstedter Flugplatz auf Grund der Auflagen nur wenig benutzt werden konnte, entwickelte sich der Gronauer Flugplatz zum Hauptfluggelände.
Bis 2018 wurde das Fluggelände vom Verein gepachtet. 2018 wurde das Gelände vom Verein gekauft.